Rechtliche Rahmenbedingungen für eine ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft
Das Forschungsprojekt untersucht, welche rechtlichen Instrumente die Lebensmittelverschwendung bekämpfen und die Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten verlängern und dabei einen Beitrag zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft leisten können.
Das Forschungsprojekt untersucht drei Fragestellungen. Erstens sollen in der Lebensmittelbranche rechtliche Hindernisse und Anreize für eine Verringerung von sogenanntem «food waste» analysiert werden. Dabei werden sowohl freiwillige Massnahmen als auch regulatorische Ansätze in den Blick genommen. Zweitens geht es um die Einführung rechtlicher Anreize für Hersteller, langlebige Güter zu produzieren, und für Konsumentinnen und Konsumenten, diese möglichst lange in Gebrauch zu haben. Dazu werden umfangreiche rechtsvergleichende Untersuchungen durchgeführt und auf ihre Umsetzbarkeit in der Schweiz hin überprüft. Drittens soll in einer Synthese analysiert werden, ob sich aus den beiden Teilprojekten gemeinsame Vorschläge für eine ressourcenschonende Gesetzgebung ableiten lassen.
Hintergrund
In den letzten Jahren hat sich die Nachfrage nach Gütern und Lebensmitteln weltweit verschärft und ein Ende dieser Entwicklung ist noch nicht abzusehen. Gleichzeitig ist die Lebens- und Nutzungsdauer vieler Güter gesunken und es wird ein hoher Anteil an Lebensmitteln weggeworfen. Diese Situation erfordert Massnahmen, den Konsum von Gütern und Lebensmittel nachhaltiger zu gestalten. Gefragt sind geeignete rechtliche Rahmenbedingungen und Verhaltensänderungen, nicht nur bei der betroffenen Industrie, sondern auch bei den Konsumentinnen und Konsumenten, die eine ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft ermöglichen.
Bedeutung
Die Ergebnisse des Forschungsprojektes werden unmittelbaren Nutzen in der Schweiz haben. Bestehende Ansätze zur Vermeidung von «food waste» und zur Förderung von langlebigen Produkten und Reparaturen werden unterstützt und neue werden entwickelt. Dadurch wird das Abfallaufkommen in der Schweiz reduziert und der Ressourcenverbrauch verringert. Die Reduktion der Nahrungsmittelverluste ist ein erklärtes Ziel der Agenda 2030 und wird im Ziel für nachhaltige Entwicklung Nummer 12 ‘Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster’ unter Punkt 12.3 ausdrücklich erwähnt. Das Projekt leistet einen Beitrag zur Erreichung dieses Zieles.
Publikationen
Projektleitung
Prof. Dr. Sebastian Heselhaus
Lehrstuhl für Europarecht, Völkerrecht, Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung, Universität Luzern
Ziel
Ziele sind die Entwicklung konkreter rechtlicher Massnahmen zur Unterstützung bereits laufender Projekte zur Vermeidung von «food waste» und zur Förderung von Reparaturen. Des Weiteren wollen wir Anreize entwickeln für Industrie, Hersteller sowie Konsumentinnen und Konsumenten, Güter langlebiger zu gestalten und sorgsamer zu nutzen, beziehungsweise, Lebensmittel effektiv zu kennzeichnen, um eine möglichst optimale Verwertbarkeit zu gewährleisten. Nicht zuletzt werden wir einen Rechtsrahmen für eine ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft aufzuzeigen.